DIE EU-TAXONOMIE KOMMT: WAS BEDEUTET DAS FÜR IHR UNTERNEHMEN?

Die EU-Taxonomie kommt für viele Unternehmen verpflichtend zum 31.12.2021. Ist Ihr Unternehmen mit dabei und welche Folgen hat dies für Sie? Mit unserer Hilfe kann die Offenlegungspflicht auch eine große Chance werden. Jetzt hier mehr erfahren!
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Unternehmen und Investoren tun sich bislang schwer damit, zu definieren, was Nachhaltigkeit eigentlich im Bezug auf Finanzprodukte genau bedeutet. Die EU geht diese Herausforderung jetzt mit der Einführung der EU-Taxonomie an. Mit der EU-Taxonomie führt sie ein Klassifizierungssystem ein, um zu bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten nachhaltig sind. Damit werden auch Offenlegungspflichten für große Unternehmen von öffentlichem Interesse und Finanzmarktteilnehmer eingeführt.

Die EU-Taxonomie stellt einen wichtigen Wendepunkt in der unternehmerischen Nachhaltigkeit dar, indem sie eine größere Verantwortlichkeit und Transparenz der Unternehmen fördert und auch die Möglichkeit eröffnet, neuartige nachhaltige Finanzprodukte zu vertreiben.

Die Offenlegungspflichten bringen auch große Chancen mit sich 

Um nach EU-Taxonomie als nachhaltige wirtschaftliche Aktivität eingestuft zu werden, muss eine Aktivität:
– Substanziell zu mindestens einem der sechs Umweltziele beitragen (Reduzierung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, Wasserschutz, Einführung von Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schutz von Biodiversität).
– Anderen Umweltzielen keinen Schaden zufügen.
– Die Standards für den Schutz von Mitarbeitern und anderen Stakeholdern erfüllen.
– Die technischen Prüfkriterien erfüllen.

Große Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen offenlegen, inwieweit ihre Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind. Auch Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte anbieten und zu einem der sechs Umweltziele beitragen, müssen ebenfalls bestimmte Offenlegungen vornehmen. Die Taxonomie bietet jedoch eine große Chance. Jedes Unternehmen kann sich dafür entscheiden, die Taxonomie zu nutzen, um die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig zu klassifizieren.

Da die Nachfrage nach nachhaltigen Investments derzeit das Angebot übersteigt, kann ein Unternehmen, das die Taxonomie offenlegt, seine Investitionsfähigkeit erhöhen und eine positive Reputation fördern. Ist Ihr Unternehmen auf die am 31. Dezember 2021 in Kraft tretenden Offenlegungspflichten vorbereitet? Sprechen Sie noch heute mit uns darüber, wie wir Sie bei der Offenlegung unterstützen können und wie wir Ihnen bei der Umstellung Ihrer Geschäftsaktivitäten auf ökologische Nachhaltigkeit helfen können. Nutzen Sie mit unserer Hilfe diese Chance für sich und Ihr Unternehmen!

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